§ 6
Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Diese Seite und das Photograpieren wird als Hobby betrieben und fällt somit nicht unter die Rubrik “geschäftsmäßige Teledienste”
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
Um unseriösen Angeboten Einhalt zu gebieten, ist eine Kontaktaufnahme zum Modell nur über den Webmaster möglich!
Webmaster: Hans-Christian Ludwig
Im Linder Bruch 48
51147 Köln
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
muß nicht da Hobby, aber sollt ihr haben:
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Ein Hobby bedarf auch nicht der behördlichen Zulassung.
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Ein Hobby bedarf keines Eintrags in ein Handelsregister o.Ä.
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
Ein Hochschuldiplom, 3-jährige Berufsausbildung oder ein Befähigungsnachweis ist zur Ausübung eines Hobbies auch nicht von Nöten.
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
Hobbymodelle brauchen keiner Kammer anzugehören.
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
Hobbymodell oder Hobbyphotograph ist keine gesetzlichen Berufsbezeichnung.
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
da kein Beruf also auch keine berufsrechtlichen Regelungen.
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Aus oben erwähnten Gründen gibts auch keine Umsatzsteuernummer
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.